Huhu,
ich habe folgenden Fall:
Partei = Wohnort innerhalb Gerichtsbezirk, nicht am Gerichtsort
Anwalt = außerhalb Gerichtsbezirk
Es werden nun für 4 Gerichtstermine Fahrtkosten des Anwalts geltend gemacht, beschränkt auf Kosten innerhalb Bezirk und zusätzlich 3 mal Parteiauslagen für Informationsreisen (Fahrtkosten und Verdienstausfall nach JVEG)
Auf Nachfrage seien 3 Termine notwendig gewesen, da Gerichtstermine nach und vorbesprochen wurden.
Eigentlich ist ja der typische Fall der Informationsreise, dass die Partei einen Anwalt am Gerichtsort beauftragt.
Wie beurteilt ihr hier die Erstattungsfähigkeit?
Liebe Grüße