Geschlechtsumwandlung

  • Ich habe einen Antrag auf „Berichtigung“ des Aufhebungsbeschlusses.
    Die Schuldnerin Luisa ist inzwischen der Schuldner Lucca…..der TH will außerdem, dass der Schuldner eine neue Abtretungserklärung unterschreibt.
    § 5 Transsexuellengesetz hilft mir nicht wirklich weiter.
    Also der Schuldner hat jetzt einen neuen Arbeitgeber und da will der TH sich wohl melden, allerdings eben nicht bzgl. "der Schuldnerin" sondern bzgl. "des Schuldners".

    Ich finde nicht, dass der Aufhebungsbeschluss berichtigungsfähig ist, und neu machen kann ich den auch nicht ...

    Ich hoffe auf ein paar Ideen

  • Da Personenidentität besteht, die sich mit den entsprechenden Unterlagen auch nachweisen lässt, ist das doch kein Fall für eine Berichtigung. Für die Vollstreckung könnte man an einen klarstellenden Vermerk auf dem Titel denken, aber für die Insolvenz - wozu? :gruebel:

  • Der Schuldner wird ja aus eigenem Interesse schon bereit sein eine neue Abtretungserklärung zu unterschreiben, wenn er nicht möchte, dass das dem Arbeitgeber offenbart wird. Bzgl. der Berichtigung sehe ich jetzt denn Sinn nicht so wirklich. Ein Berichtigungsbeschluss würde auch nur mit dem originären Beschluss verbunden. Der frühere Name würde weiter ersichtlich sein.

  • Der Schuldner wird ja aus eigenem Interesse schon bereit sein eine neue Abtretungserklärung zu unterschreiben, wenn er nicht möchte, dass das dem Arbeitgeber offenbart wird. .

    So würde ich das dem Schuldner auch verkaufen.

    Der Aufhebungsbeschluss ist nicht zu berichtigen, es liegt ja kein Schreibfehler oder sonstiger Fehler vor.
    Es sei denn denn er war schon vor der Aufhebung Lucca

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