Notar reicht Berichtigung zu einer Grundschuldbestellung ein. Der Text lautet wie folgt:
Die Urkunde des Notar X vom .... über Grundschuldbestellung UR.... wird wegen eines offenkundigen Redaktionsversehens wie folgt berichtigt....
Hab ich so noch nie gesehen!?
Der Begriff Redaktionsversehen wird wohl von der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur verwendet, bei einem missverständlichen oder fehlerhaften Wortlaut von Gesetzen.
Würdet ihr die eingereichte Berichtigung akzeptieren?