Huhu,
ich habe einen Schuldner der in der RSB ist.
Er hat Pfändung auf dem Konto, die von der Zeit vor Insolvenzeröffnung stammen, also keine Neugläubiger.
Nun hat er Krankengeld und Arbeitseinkommen aufs Konto bekommen und damit den Freibetrag überschritten.
Die Treuhänderin hat ein Schreiben für die Bank aufgesetzt, dass das Geld auszuzahlen ist.
Die Bank verweigert wegen der Verstrickung und der Altpfändungen jedoch die Auszahlung und verlangt einen gerichtlichen Freigabebeschluss.
Kann bzw. Muss ich als Vollstreckungsgericht hier etwas freigeben?
M.E. ist § 294 InsO von der Bank zu beachten. Die dürfen nicht an die Insogläubiger auszahlen?!
Liebe Grüße