Mir wurde von der Geschäftsstelle eine Grundakte zur Überprüfung vorgelegt,in der eine 1996 von Amts wegen im HR gelöschte Firma als Eigentümerin einerkleinen Parzelle noch eingetragen ist. Muss ich von Amtswegen da etwasveranlassen?
Gelöschte GmbH als Eigentümerin
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Mir wurde von der Geschäftsstelle eine Grundakte zur Überprüfung vorgelegt,in der eine 1996 von Amts wegen im HR gelöschte Firma als Eigentümerin einerkleinen Parzelle noch eingetragen ist. Muss ich von Amtswegen da etwasveranlassen?
Es ist immer besser, wenn man schreibt wo man schon nachgelesen hat und welche Meinung man sich nach seiner Recherche gebildet hat. Das Forum sollte keine Kommentierungs- und Rechtsprechungsrecherche ersetzen.
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Muss ich von Amtswegen da etwasveranlassen?
Ja, die Akte wieder dem Archiv zuleiten.;)
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Mir wurde von der Geschäftsstelle eine Grundakte zur Überprüfung vorgelegt,in der eine 1996 von Amts wegen im HR gelöschte Firma als Eigentümerin einerkleinen Parzelle noch eingetragen ist. Muss ich von Amtswegen da etwasveranlassen?
Mir ist es lieber, es fragt mal jemand, bevor er / sie dem Registergericht schreibt, man möge dort doch bitteschön von Amts wegen einen Nachtragsliquidator bestellen, ohne sich im geringsten Gedanken zu machen, geschweige denn mal nachzulesen, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Nach mehreren unqualifizierten, Kosten auslösenden Hinweisen diverser Grundbuchämter in Sachen Nachtragsliquidation (nicht von meinem Gericht):
Du kannst dem Registergericht eine entsprechende Information geben, damit die Akten nicht ausgesondert werden - wenn nicht wie hier die Aufbewahrungsfrist längst abgelaufen ist. Die Frist beträgt, soweit ich weiß, 10 Jahre. -
Das ist eine gute Idee, fällt aber unter die Rubrik Service, nicht Amtshandlung. Trotzdem ein guter Hinweis.
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GmbH ist Eigentümerin eines TG-Stellplatzes im GB. Insolvenzverfahren war anhängig. Das Insogericht teilt mit, dass dieser 2004 vom Insoverwalter aus der Masse freigegeben wurden. Das Insogericht teilte das GBA Schreiben an das Handelsregister weiter. Es passierte nichts. Erneute Anfrage an das Handelsregister ergab, dass die Beteiligten nicht mitwirken, das Registergericht hätte keine Handlungsmöglichkeit. Wie ist jetzt weiter vorzugehen? Kann das GBA noch irgendetwas veranlassen?
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Was soll denn jetzt mit dem Stellplatz geschehen, liegt ein Antrag vor? Ist der InsO-Vermerk noch eingetragen?
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Keine Eintragungen in Abt. II vorhanden, in Abt. III zwei Rechte, Anträge liegen hier nicht vor.
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Und die GmbH ist im Register nun gelöscht, verstehe ich das richtig?
Wieso bist du als GBA da so hinterher?
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Ich weis aus Erfahrung, dass je länger in solchen Fällen nichts unternommen wird, um so schwieriger wird es. Momentan frage ich mich, inwieweit das Grundbuchamt noch weiter insistieren muss/sollte.
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Das Grundbuchamt macht da nix und für das Grundbuchamt wird bzgl. der Zeitdauer auch nichts schwieriger, sondern nur für die Beteiligten.
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