Hallo zusammen,
mir liegt im Rahmen einer Grundbuchberichtigung nach Erbfall (Erbe ist ein Verein) ein Grundbuchberichtigungsantrag vor, der von einem Vorstandsmitglied unterschrieben ist.
Laut Vereinsregister wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
Nun kann der Grundbuchberichtigungsantrag ja formfrei gestellt werden.
Die Vertretungsberechtigung muss ich doch aber beachten, nicht wahr?