Was passiert nach der Zusage

  • Hallo an Alle,

    ich wollte mal in die Runde fragen, was nach einer Zusage so passiert?
    Welche Unterlagen sollte man parat haben?

    Danke und Grüße

  • Kommt auf das OLG meistens an.

    Bei mir am OLG Stuttgart war es so ,dass ich danach Post bekommen habe mit einer Menge an Unterlagen und Informationen. Du solltest dich auf die Informationen die du bekommst einfach verlassen... dein Uni/ Abiturzeugnis, Amtsarzt Untersuchung etc. Die du Einsendest an dein OLG...


    Bis jetzt hast du ja keine ja keine Zusage ,also solltest du dir darüber noch keine Gedanken machen...

  • Kommt auf das OLG meistens an.

    Bei mir am OLG Stuttgart war es so ,dass ich danach Post bekommen habe mit einer Menge an Unterlagen und Informationen. Du solltest dich auf die Informationen die du bekommst einfach verlassen... dein Uni/ Abiturzeugnis, Amtsarzt Untersuchung etc. Die du Einsendest an dein OLG...


    Bis jetzt hast du ja keine ja keine Zusage ,also solltest du dir darüber noch keine Gedanken machen...

    Hallo Rechtspfleger1,

    danke für deine Antwort.
    eine schriftliche Zusage liegt mir aus BB vor.
    wollte wissen, welche Unterlagen ich später brauche, damit ich sie schon vorbereiten kann. Bin beruflich sehr viel unterwegs, weshalb ich zeitnah damit anfangen möchte.

    • Kopie Ausweis (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie Geburtsurkunde (beglaubigt)
    • Kopie Abiturzeugnis (beglaubigt)
    • Amtsärztliche Untersuchung -> würde ich auf die Anweisungen warten
    • Führungszeugnis Belegart O -> unbedingt auf die Anweisungen warten


    Das wars, glaube ich.

    • Kopie Ausweis (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie Geburtsurkunde (beglaubigt)
    • Kopie Abiturzeugnis (beglaubigt)
    • Amtsärztliche Untersuchung -> würde ich auf die Anweisungen warten


    Das wars, glaube ich.

    sehr nett. Danke dir, rp.
    Das Führungszeugnis wird dann nach Anweisung beantragt?

  • Ja, denn die Belegart O - Variante bekommst du selbst gar nicht zu Gesicht. Die wird direkt an das entsprechende OLG zugesandt. Du darfst nur die Rechnung bezahlen :D

  • Ja, denn die Belegart O - Variante bekommst du selbst gar nicht zu Gesicht. Die wird direkt an das entsprechende OLG zugesandt. Du darfst nur die Rechnung bezahlen :D

    top, danke👍🏻
    ich habe mal etwas vom Schuldnerverzeichnis gehört. Ist es richtig? Falls, würde ja das OLG alles in die Wege leiten, oder?

  • Meines Wissens musst du eine einfache Erklärung abgeben, dass du in ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebst (was übrigens nicht bedeutet, dass du keine Schulden haben darfst) und ja, das wars.

    Du kriegst dann noch einen Vordruck, welches du entweder nur unterschreiben musst oder auch angeben musst, welche Schulden du hast, aber wie gesagt, das ist nichts schlimmes.

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