Grundschuld an noch nicht bestehendem Miteigentumsanteil

  • Im Grundbuch eingetragen ist u.a. A zu 1/4. Er veräußert von seinem Anteil die Hälfte an B. Eintragung AV ist. m.E. problemlos möglich sein. Vorgelegt wird weiter eine Grundschuldbestellung und der Notar beantragt Eintragung der Grundschuld nur am veräußerten 1/8 Anteil. Dieser Anteil existiert doch aber noch nicht. Ich hätte hier nur unter Bezug auf § 1114 BGB Verpfändung der AV in Betracht gezogen oder Eintragung am gesamten 1/4 Anteil des A. Käme hier zunächst eine Teilung in zwei 1/8 Anteile zugunsten des A gem. § 7 GBO in Betracht mit anschließender Belastung nur bzgl. eines 1/8 Anteils? Ich habe das eigentlich ausgeschlossen wegen Demharter 32. Auflage, RdNr. 19, oder?

  • Die Begründung ist eigentlich schon der 1114 BGB. Nur der Teil eines Bruchteils kann nicht mit einer Hypothek belastet werden. Die in 1114 genannte Ausnahme liegt nicht vor. Wenn es tatsächlich noch einer Fundstelle bedarf, sollte im Schöner/Stöber bei Rn. 1917, 1289 was dazu stehen. In der Nähe zumindest. Der 7 GBO ist ganz andere Baustelle.

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