Erbschein zur Grundbuchberichtigung?

  • Mir liegt folgendes notarielles Testament vor:
    Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Längstlebende setzt die Tochter zum Erben ein, gleichviel, ob und welche Pflichtteilsberechtigte beim Tod des Längstlebenden vorhanden sind. Ersatzerben sind die Abkömmlinge der Tochter. Sollten keine Abkömmlinge vorhanden sein, soll Ersatzerbe der Ehemann der Tochter sein, sofern die Ehe am Todestag der Tochter noch bestanden hat.
    Dieser klaren Erbfolge ist folgende Bestimmung angefügt:
    „Ein jeder von uns stellt hiermit fest und schließt von jeglicher Erbfolge bzgl. seiner Person aus, dass in keinem Fall Erbe oder Erbeserbe der Bruder des Ehemanns oder dessen Abkömmlinge werden können, sodass der Bruder des Ehemanns in jedem Fall von jeglicher Erbfolge nach einem jedem von uns und auch nach unserer Tochter ausgeschlossen ist. Dies gilt auch entsprechend für die Verwandten von mir der Ehefrau, sodass auch kein Mitglied der Familie „X“ in irgendeiner Form Erbe werden kann.“
    Die Tochter soll als Alleinerbin des Längstlebenden im Grundbuch eingetragen werden. Ich habe einen Erbschein verlangt. Die angefügte Bestimmung lässt sich m.E. nur durch eine bedingte Vor- und Nacherbfolge regeln. Ob das gewollt war, kann ich als Grundbuchamt nicht ermitteln.
    Liege ich falsch? Der antragstellende Notar ist der Auffassung, dass die Tochter ganz eindeutig Alleinerbin ist.

  • Alleinerbe mag schon sein, aber in der Tat möglicherweise nur Vorerbe, da wegen der unsäglichen Formulierung "sodass der Bruder des Ehemanns in jedem Fall von jeglicher Erbfolge nach einem jedem von uns und auch nach unserer Tochter ausgeschlossen ist" ja gerade auch verhindert werden soll, dass die ausgeschlossenen Personen dereinst als gesetzliche Erben der Tochter in Betracht kommen. Und weil die Abkömmlinge der pösen Geschwister auch gleich noch mit ausgeschlossenen werden sollen ist das Töchterlein u.U. auf Lebzeit nur Vorerbin.

    Saubere Arbeit, Frau/Herr Kollege/in.

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