Wie setzt ihr die Kosten für eine erneute Auslandszustellung fest?
Der KFB konnte im Ausland nicht zugestellt werden, der RA möchte jetzt nach neuer Aufenthaltsermittlung diese Kosten und die neuen Zustellkosten in den KFB aufgenommen haben.
Da dieser ja bereits erlassen ist, kann ich ihm ja nichts hinzufügen.
Mache ich dann für die erneuten Zustellkosten einen eigenen KFB? Eine andere Möglichkeit fällt mir nicht ein...nur, wenn diese beiden KFBs auch nicht zugestellt werden könnten, müsste ich ja dann wiederum einen neuen KFB machen usw...
Gibt es auch eine andere Möglichkeit??????
Ich wäre für Anregungen sehr dankbar!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!