Hier eine kurze Rückfrage an die Betreuungsrechtspfleger:
Wir haben hier zu Beginn des Jahres den Vater der Betroffenen -auf dessen "Antrag"/Anregung" als Ersatzbetreuer für seine Tochter bestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird hier -auch während der Corona-Pandemie unter Einhaltung der Abstandsregeln (Verpflichtung im Sitzungssaal, ca. 4-5 Meter Abstand, lüften)- ein Verpflichtungstermin bestimmt, in dem das Verpflichtungsgespräch erfolgt.
Der bestellte Ersatzbetreuer verweigert seine Verpflichtung -sowohl bei unserem Gericht bzw. beim Gericht an seinem Wohnort-. Er bezieht sich auf die Vorgaben der Politik zur Kontaktvermeidung. Vorladungen -weder des hiesigen Gerichts noch des Gerichts an seinem Wohnort- folgt er.
Was tun?
Telefonische Verpflichtungen haben wir bislang nicht durchgeführt und wollen Sie eigentlich auch nicht durchführen. Zur Verpflichtung vorführen lassen (kommt mir ehrlich mehr als übertrieben vor -"den Hund zum Jagen tragen"-)? Oder Entlassen (wozu ich neigen würde). Ggf. soll er sich gegen seine Entlassung mit dem Rechtsbehelf der Beschwerde wehren.
Oder was mein das Forum?