Vormunds- und Pflegerbestallungen sowie Betreuerausweise genießen keinen guten Glauben, weil es schlichtweg an einer gesetzlichen Gutglaubensvorschrift fehlt, die dies anordnet.
Ein materielles Problem ergibt sich dadurch nur, wenn derjenige, der handelt, objektiv nicht Vormund, Pfleger oder Betreuer ist. Ist er es, ist das Rechtsgeschäft wirksam, auch wenn er sich überhaupt nicht legitimiert, und ist er es nicht, ist das Rechtsgeschäft unwirksam, selbst wenn er sich "legitimiert".
Ich sehe auch nicht, wo hier ein Problem sein soll. Weshalb sollte etwas, was mehr als ein Jahrhundert lang unproblematisch war, jetzt auf einmal zum Problem (gemacht) werden?