Das Jugendamt beantragt mit Antrag vom 20.03.2021 die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren. Im Feld "beginnend" ist der 01.02.2021 eingetragen.
Geht das? Der Rückstand für Februar und März 2021 ist doch schon rückständig und müsste auch als solcher, unter Beifügung einer Rückstandsberechnung, beantragt werden. Oder liege ich hier falsch?