Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für Rückstände

  • Das Jugendamt beantragt mit Antrag vom 20.03.2021 die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren. Im Feld "beginnend" ist der 01.02.2021 eingetragen.

    Geht das? Der Rückstand für Februar und März 2021 ist doch schon rückständig und müsste auch als solcher, unter Beifügung einer Rückstandsberechnung, beantragt werden. Oder liege ich hier falsch?

  • Hallo :)

    Also mit "beginnend ab 01.02.2021" hätte ich kein Problem, ist aus meiner Sicht auch richtig so. Bis einschließlich 31.03.2021 sind es tatsächlich Rückstände und diesbezüglich würde ich mir noch eine Rückstandsberechnung vorlegen lassen.
    Laufender Unterhalt: ab 01.04.2021.

    Liebe Grüße, hoffe, es hat geholfen :bigbye:

  • Ich halte das auch für richtig und sehe auch keine andere Möglichkeit. Aber worin soll sich die Anforderung einer Rückstandsberechnung begründen? Der Rückstand ergibt sich doch unmittelbar bereits aus diesen Angaben unter Nr.7. Dort wird sowohl der geforderte Unterhalt angegeben (links dynamisch oder in der Mitte statisch) als auch der bereits gezahlte (auf der rechten Seite).

  • Sehe das genauso und sofern es keine Berechnungsschwierigkeiten gibt (bspw. irgendwelche Leistungen des Ag. anrechnen oder man sieht bei den Angaben überhaupt nicht mehr durch), braucht man auch keine Rückstandsberechnung.

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