Hallo in die Runde,
ich habe mal ein Frage, wie ihr das handhabt bei Beschuldigtenanhörungen.
Ich und mein Kollegin sind der Meinung, dass ein einfacher Anhörungsbogen der Polizei keine Angelegenheit für Beratungshilfe ist.
Es handelt sich um Angaben zur Person und eine „einfache“ Darlegung der Sache, sofern hierzu Auskünfte gemacht werden möchten.
Wir ziehen daher den Vergleich mit einer selbstzahlenden Partei und versagen in der Regel Beratungshilfe. Seht ihr das anders?
Habt ihr diesbezüglich bereits Rechtsprechung?