Beschuldigtenanhörung Polizei

  • Hallo in die Runde,

    ich habe mal ein Frage, wie ihr das handhabt bei Beschuldigtenanhörungen.
    Ich und mein Kollegin sind der Meinung, dass ein einfacher Anhörungsbogen der Polizei keine Angelegenheit für Beratungshilfe ist.
    Es handelt sich um Angaben zur Person und eine „einfache“ Darlegung der Sache, sofern hierzu Auskünfte gemacht werden möchten.
    Wir ziehen daher den Vergleich mit einer selbstzahlenden Partei und versagen in der Regel Beratungshilfe. Seht ihr das anders?
    Habt ihr diesbezüglich bereits Rechtsprechung?

  • Wenn jemand als Beschuldigter vernommen werden soll oder sich schriftlich äußern soll bewillige ich Beratungshilfe. Die ist in Strafsachen ja sowieso auf Beratung beschränkt.
    Wirklich viele andere Möglichkeiten rechtlichen Rat zu bekommen hat ein Beschuldigter soweit mir bekannt ist nicht und ich denke es macht schon einen Unterschied wenn er sich vorher beraten lassen kann was er aussagen muss/sollte. Je nachdem worum es geht hat das ja auch entsprechende Folgen.

    Mit Rechtsprechung kann ich nicht dienen weil ich da noch nie ein "Problem" mit hatte.
    Es gibt auch genügend Sebstzahler die sich an einen Anwalt wenden wenn Sie Beschuldigter sind.

  • Ich bewillige auch Beratungshilfe.

    Es handelt sich eindeutig um ein rechtliches Problem. Der Rechtsuchende will wissen, wie er sich am besten verhalten sollte. Alles was er äußert kann gegen ihn verwendet werden. Er wird von der Polizei nur darauf hingewiesen, dass er ein Aussagverweigerungsrecht hat.

    Er wird aber nicht von der Polizei darüber beraten, wie er sich am besten verhalten sollte. Diese Beratung kann er nur von einem Rechtsanwalt erhalten. Und dafür würde ein vernünftiger Selbstzahler auch zahlen. Auch Mutwilligkeit muss deshalb verneint werden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich bewillige auch Beratungshilfe.

    Es handelt sich eindeutig um ein rechtliches Problem. Der Rechtsuchende will wissen, wie er sich am besten verhalten sollte. Alles was er äußert kann gegen ihn verwendet werden. Er wird von der Polizei nur darauf hingewiesen, dass er ein Aussagverweigerungsrecht hat.

    Er wird aber nicht von der Polizei darüber beraten, wie er sich am besten verhalten sollte. Diese Beratung kann er nur von einem Rechtsanwalt erhalten. Und dafür würde ein vernünftiger Selbstzahler auch zahlen. Auch Mutwilligkeit muss deshalb verneint werden.

    Ebenso:daumenrau

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