Erbschein einziehen - Nacherbe war schon vorher zur Hälfte Vorerbe

  • Folgender Fall:
    A und B waren Erben von X zu gleichen Teilen; A als Vollerbe, B als Vorerbe; Nacherbe von B ist A. Nacherbfall mit Tod. Erbschein wurde so als gemeinschaftlicher Erbschein erteilt.
    B ist gestorben.

    Erbschein muss eingezogen werden, § 2361 BGB; Teileinziehung scheint nicht möglich zu sein, "Umwandlung" eines gemeinschaftlichen Erbscheins in einen Teilerbschein nicht vorgesehen.

    Jetzt beantragt A Erbschein nach X, der ihn als Alleinerben ausweist.
    Problem: Bei Erbschein des Nacherben muss Tod des Vorerben nach Rechtsprechung angegeben werden.
    Kann ich hier gleichwohl einen Alleinerbschein beantragen oder muss ich zwei Teilerbscheine beantragen?
    Vielen Dank!

  • Ich würde einen Alleinerbschein beantragen, es muss allerdings angegeben werden, dass die Erbfolge bezüglich einer Hälfte durch Eintritt des Nacherbfalls am xxx eingetreten ist

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