Im Kaufvertrag handelt X als vollmachtloser Vertreter für den eingetragenen Eigentümer Y.
Jetzt wird vorgelegt:
Genehmigung des Z in der er das Handeln des X für Y aufgrund Vollmacht genehmigt und
die Vollmacht, in der Y Z bevollmächtigt ihn beim Abschluss des Kaufvertrages zu vertreten.
Kann Z das Handeln des X für Y aufgrund der Vollmacht genehmigen?