Beförderung - Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde

  • Der Besoldungsanspruch entsteht natürlich auch erst mit dem Tag der Ernennung (wenn ein früheres Datum in der Urkunde steht, dann mit Aushändigung der Urkunde). Zwar kann man rückwirkend in die Besoldungsgruppe eingewiesen werden (in meinem Bundesland sind das max. drei Monate), das müsste aber extra verfügt sein.

    Auch alle sonstigen Fristen (z.B. Wartezeiten für Beförderungen, Probezeiten, etc.) laufen erst ab dem Tag der Ernennung.

    Daher ist jeder Behördenleiter immer gut beraten, Urkunden schnellstmöglich unters Volk zu bringen. Ich kenne das so, dass man bei kurzfristigen Beförderungen auch Leute im Urlaub anruft und ihnen anbietet "mal fix reinzukommen".

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