Hallo allerseits,
ich stehe auf dem Schlauch.
Es soll eine Vormerkung eingetragen werden. Hierzu heißt es in der Urkunde:
"Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Nießbraucher (Anm.: Es kommen 2 NB zur Eintraung, einer zu Gunsten des Übergebebers und ein aufschiebend bedingter zu Gunsten von dessen Ehefrau) im Rang vor dem Nießbrauch auf höchstpersönliches Verlangen des Nießbrauchers Grundschulden bis zur Gesamthöhe von (...Betrag, Zinsen etc.) zugunsten durch den Nießbraucher zu bezeichnender europäischer Kreditinstitute zu bestellen und die beteiligten Bewilligen und beantragen, zur Sicherung dieser Verpflichtung (...) eine Vormerkung ins Grundbuch einzutragen."
Irgendwie müsste das gehen. Wer ist aber mein Vormerkungsberechtigter? Ein vom dem Herren Übergeber und der Ehefrau zu benennendes europäisches Kreditinstitut?
Nach Krauß, "Vermögensnachfolge in der Praxis", Rn. 1402ff. soll der Nießbraucher als Versprechensempfänger der Berechtigte sein. Bräuchte ich, wenn ich das so eintragen wollte, ein Berechtigungsverhältnis, da ich ja zwei Nießbraucher habe?
Eieieiei...