Hallo zusammen,
mir wurden 2 Ehegatten-Testamente eingereicht. Ehefrau ist 2021 verstorben, Ehemann 2008 (keine Vorstücke).
Ehemann hatte den letzten Wohnsitz in Österreich, Ehefrau den letzten g. Aufenthaltsort in der Stadt meines Gerichts.
Nun bin ich leider weder im Forum noch bei der Kommentierung zu § 350 FamFG fündig geworden, was ich bezüglich des Ehemanns tun soll. Nach § 350 bekommt das zuständige Nachlassgericht ja die Eröffnungsunterlagen.
Also jetzt das Gericht in Österreich beglücken? In einer Abhandlung aus 2010 habe ich in einem Nebensatz gelesen, dass man die Unterlagen an die ausländische Auslandsvertretung in Deutschland schickt, statt das ausländische Gericht anzuschreiben.
Falls das wichtig ist: Ehemann hatte Grundbesitz in meinem Gerichtsbezirk.