Grundschuld ohne Bewilligung

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Buchgrundschuld eingetragen und nach den formellen Voraussetzungen auch alles richtig.
    Jetzt stellt der Notar den Antrag auf Berichtigung der Eintragungsbewilligung (mit neuer UR Nummer) aufgrund eines Fehlers der Vertreterbestellung (k.A. warum ihm das jetzt aufgefallen ist). Die Urkunde sei nichtig und er reicht einen inhaltsgleichen Vertrag erneut beurkundet ein.
    Geht das? Ich habe ja bereits die Eintragung und die Einigung.
    Das Grundbuchamt hat keinen Fehler bei der Eintragung der Grundschuld gemacht und die erforderlichen Prüfungen erfüllt. Jetzt stellt sich später raus es gab keine wirksame Bewilligung durch einen Fehler beim Notar...
    Berichtigung nach § 22 GBO möglich? Oder evtl. Löschung und Neueintragung § 84 GBO?
    Was würdet Ihr machen bzw. eintragen?
    Ich komme gerade nicht weiter :(

  • Die Sachverhaltsdarstellung ist derart wirr, dass keine vernünftige Beantwortung möglich ist.

    Worin lag denn jetzt eigentlich der "Fehler"?

    Außerdem wird einerseits von einer Berichtigung der Eintragungsbewilligung und andererseits von der Einreichung eines neu beurkundeten Vertrags (bei einer Grundschuld?) gesprochen.

    Eintragungsbewilligung und dingliche Einigung sind zwei verschiedene Dinge.

  • Meine Vermutung: Die als Notarvertreter fungierende Person war im Zeitpunkt der Beurkundung nicht als Notarvertreter bestellt.

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