Photovoltaikanlage an Dach eines Hauses einer WEG

  • E ist Eigentümer eines ¼ Miteigentumsanteils (MEA) verbunden mit dem Sondereigentum an einer Doppelhaushälfte. Sondernutzungsrechte an Grundstücksflächen sind bestellt und eingetragen.
    Laut Teilungserklärung steht folgendes:


    Um die nicht sondereigentumsfähigen Teilflächen und die darauf befindlichen, nicht sondereigentumfähigen Bauteile wirtschaftlich Sondereigentum gleichzustellen, werden Sondernutzungsrechte gemäß §§ 10,15 WEG eingeräumt werden!! Und zwar in den jeweiligen abzuschließenden Kaufverträgen.


    In den Kaufverträgen ist dies nicht erfolgt. Somit besteht an den Gebäudeteilen wie Dach kein SNR.


    Nun bestellt E. eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit betreffend einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.


    Für ihn klar, seine Doppelhaushälfte, kann ich alleine machen.


    Nur, dass das Dach ist Gemeinschaftseigentum, er kann doch nicht ohne die Mitwirkung der übrigen Eigentümer eine solche Dienstbarkeit bestellen?


  • Nur, dass das Dach ist Gemeinschaftseigentum, er kann doch nicht ohne die Mitwirkung der übrigen Eigentümer eine solche Dienstbarkeit bestellen?


    Stimmt.
    Wäre übrigens genauso, wenn SNR am Dach eingetragen worden wäre.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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