Unterhaltseinforderung durch Rechtsanwalt bei Alleinerziehenden

  • Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin einen Rechtsanwalt zur Einforderung von Kindesunterhalt aufgesucht. Dieser hatte ich mitgeteilt, dass zunächst das Jugendamt als zumutbare subsidiäre Unterstützung gilt. Mein Gedanke war hier die Einforderung durch Kindesunterhalt konkret durch die Abteilung für Beistandschaften dort vornehmen zu lassen.
    Die Antragstellerin bezieht nun aber UVG Leistungen. Jetzt kommt der Rechtsanwalt an und spricht von einer Interessenkollision. Er hält seine Einschaltung für notwendig, da hier Unterhaltsansprüche über den Unterhaltsvorschuss hinaus geltend gemacht werden können. Da die Abteilungen für UVG und Beistandschaften aber unabhängig voneinander agieren, halten ich den Einwand für falsch. Wie seht Ihr das? Ich neige dazu die Beratungshilfe zurückzuweisen.

  • Was für eine Interessenkollision sollte das denn sein?
    Sowohl Unterhaltsvorschuss als auch der vom Vater an das Kind zu zahlende Unterhalt sind Ansprüche, die sich letztlich gegen den Vater richten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Das sehe ich auch so.
    Es wird durch den RA in dem Fall eine Interessenkollision konstruiert, die nicht gegeben sein dürfte.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!