Hallo,
mich beschäftigt in der Praxis aktuell ein Schuldner, welcher bereits über 15 Stants im Herz hat und ein fachärztliches Attest vorlegte wonach er Suizid gefährdet sei, wenn er obdachlos würde.
Die letze Herz-OP war vor 6-8 Wochen und der Gesundheitszustand allgemein ist eher schlecht.
Meine Frage jetzt: kann ich beschließen die Räumung unter Auflage das Gesundheitsamt (?) zu beteiligen um den Schuldner quasi zu begleiten ? Ich hab einige Entscheidungen quer gelesen, bin mir aber irgendwie unsicher mit allem.
Vielleicht hat ja jemand noch eine andere Idee oder DEN Tipp.
Ich bin noch nicht sehr lange in meinem Referat tätig und habe erst wenige Räumungsschutzanträge entschieden.
Liebe Grüße und eine schöne Woche,
Sensual