Pille für 13-jähriges Mädchen möglich?

  • Hallo liebe Alle,

    ich habe ein kleines Problem. Und zwar hat mir eine Amtsvormünderin einen Jahresbericht zum Mündel (13 Jahre, weiblich, fester Freund) gesendet. In dem hat sie angegeben, dass das Kind schon vier Mal die Pille danach genommen hat und einen klinischen Schwangerschaftsabbruch (beim vierten mal hatte die Pille danach nicht gewirkt) hatte. Nun hab ich angefragt, warum das Kind denn nicht die Pille bekommt.
    Darauf schrieb sie mir per Mail, dass das Kind seinen 14. Geburtstag herbeisehnt und dass das mit der Pille früher nicht ginge, da Geschlechtsverkehr unter 14 Jahre ja per se verboten sei und die Frauenärztin habe das so bestätigt.
    Ich halte die Antwort der Amtsvormünderin für falsch und auch ein wenig fahrlässig.
    Aber ich weiß nun nicht, was ich nun tun soll. Verlangen das eine zweite ärztliche Meinung eingeholt wird?:gruebel:
    Also nichts tun erscheint mir sehr falsch und irgendwie muss man das Kind ja vor einem weitern Abbruch oder einer Schwangerschaft schützen können.

    Liebe Grüße

  • Na ja mit dem Strafrecht stimmt schon. Sex mit Mädchen unter 14 ist Missbrauch und wenn der Freund 14 ist, ist er auch strafmündig. Vielleicht sollte man ihm mal die Leviten lesen. :confused:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hallo liebe Alle,

    ich habe ein kleines Problem. Und zwar hat mir eine Amtsvormünderin einen Jahresbericht zum Mündel (13 Jahre, weiblich, fester Freund) gesendet. In dem hat sie angegeben, dass das Kind schon vier Mal die Pille danach genommen hat und einen klinischen Schwangerschaftsabbruch (beim vierten mal hatte die Pille danach nicht gewirkt) hatte. Nun hab ich angefragt, warum das Kind denn nicht die Pille bekommt.
    Darauf schrieb sie mir per Mail, dass das Kind seinen 14. Geburtstag herbeisehnt und dass das mit der Pille früher nicht ginge, da Geschlechtsverkehr unter 14 Jahre ja per se verboten sei und die Frauenärztin habe das so bestätigt.
    ....

    Kann schon sein, dass die Frauenärztin das so sieht. Zumindest nach einem Artikel von 2010 bewegen sich entsprechende Verschreibungen wohl in einer "Grauzone": https://www.sueddeutsche.de/wissen/verhuet…s-kind-1.911927

    Auf der Seite einer weit verbreiteten GKV ist allerdings zu lesen, dass die Verordnung bei einem Alter von unter 14 die Einwilligung eines Elternteils voraussetzt. Es sollte also mit Einwilligung des Vormunds möglich sein. Die strafrechtliche Relevanz des Tuns dürfte dem Vormund eigentlich die größeren Bauchschmerzen verursachen.

  • Ich hätte da keine Bedenken und würde es für erforderlich halten, die Vormündin, das Mündel und den Freund des Mündels freiwillig ins Gericht zu laden und die Angelegenheit zu besprechen. Coronokonform in einem Sitzungssaal und dann über die Rechtslage aufzuklären - speziell was den Freund angeht.

    Manche Sachen bedürfen eines persönlichen Gesprächs ubnd können nicht im Büroweg gelöst werden. Die gerichtliche Umgebung dürfte ebenfalls den Ernst der Lage vor Augen führen. Sollten Mündel und Freund nicht erscheinen, bliebe immer noch der Vormund, mit dem man die Angelegenheit erörtern kann.

    Außerhalb von Corona hätte ich statt Gerichtstermin vielleicht auch einen Hausbesuch gemacht.

  • Ich finde, Ivos Vorschlag geht weiter über § 1837 BGB hinaus. Wir übernehmen doch nicht die Erziehung des Mündels.
    Das Mündel wird ja nun spätestens mit dem Schwangerschaftsabbruch mitbekommen haben, dass das Ganze kein Spaß ist. Es sollte daher wohl ein Gespräch des Vormunds mit dem Mündel (und ggf. dem Freund) ausreichend sein. Daraf kann man ja nochmal hinwirken und sich das Ergebnis berichten lassen.
    Im Zweifel kann weder der Vormund, noch das FamGericht das Mündel vom Sex abhalten. Außer vielleicht mit einer Anzeige gegen den Freund.

  • Tipp für Kollegin

    Leider sind die Argumente von Frauenärzten stark vom Geld geprägt: Die Verhütung der Wahl bestünde in einem Dauer-Implantat oder eine Spirale. Die Kosten dafür liegen bei 400 €. An sich trägt die KK die Kosten, aber nur aus dem Budget. Und das ist für diese facharztgruppe so niedrig, dass der Praxis für die Versorgung der Stammkundinnen zu wenig zur Verfügung steht. Vor allem wenn sich das rumspricht.
    Ausweg: Bekommt das Mädel Jugendhilfe, kann man das Jugendamt auf den Sonderbedarf des Mädchens hinweisen und beantragen, dass das JA im Rahmen seiner Unterhaltspflicht (!) nach dem SGB VIII die Kosten trägt.

  • Liebe Alle,

    ich danke euch :)
    Ich werde mich mit der Amtsvormünderin telefonisch in Verbindung setzten und mit ihr den Sachverhalt noch einmal besprechen. Ich werde versuchen sie zu überzeugen, dass sie sich eine zweite ärztliche Meinung einholt.

    Ich denke, ich möchte nicht so weit eingreifen wie Ivo das vorgeschlagen hat. Das überlass ich der Vormünderin. Aber trotzdem danke für die Idee dahinter, dass kann ich bestimmt demnächst nutzen. Da hab ich so ein paar Kandidaten, denen ein Gespräch vlt nicht schaden würde.

    LG

  • Ich finde, Ivos Vorschlag geht weiter über § 1837 BGB hinaus. Wir übernehmen doch nicht die Erziehung des Mündels.
    Das Mündel wird ja nun spätestens mit dem Schwangerschaftsabbruch mitbekommen haben, dass das Ganze kein Spaß ist. Es sollte daher wohl ein Gespräch des Vormunds mit dem Mündel (und ggf. dem Freund) ausreichend sein. Daraf kann man ja nochmal hinwirken und sich das Ergebnis berichten lassen.
    Im Zweifel kann weder der Vormund, noch das FamGericht das Mündel vom Sex abhalten. Außer vielleicht mit einer Anzeige gegen den Freund.

    Natürlich sehe ich das Familiengericht nicht in der Erziehungspflicht. Aber ich habe den Eindruck, dass die Vormündin hier ihrer Amtspflicht nicht ausreichend nachkommt, wenn sie die Aussage des Frauenarztes da so einfach schluckt und auch hinsichtlich dem Sexpartner des Kindes nichts unternimmt. Auch ein Unterlassen kann ja eine falsche Handlung darstellen. Bei solch gravierenden und außergewöhnlichen Fällen halte ich daher eine persönliche Erörterung grundsätzlich für zielführender als den Büroweg und kann mir so auch einen persönlichen Eindruck vom Mündel verschaffen, was nach der Intention des FamFG ja gerade erwünscht ist.

    Und das Signal, lieber Vormund, rapportiere mir persönlich, weil mir das Thema so wichtig ist, ist nicht zu unterschätzen, auch weil es zeigt, dass das Familiengericht nicht nur die Berichte abhakt, pflichtschuldig maximal einmal nachfragt, um dann die Akte wieder für ein Jahr zu schließen. Die Frage wurde und wird zumindest mir immer wieder von Amtsvormündern gestellt, ob wir die Berichte auch tatsächlich lesen, weil in der Summe wenig Feedback vom Gericht kommt; es würde somit auch den Vormündern das Signal geben, dass ihre Berichtsarbeit wichtig ist und sie auch ernst genommen werden.
    Ich verplempere so viel Zeit mit unproduktivem Bürokram, da fände ich das eine gut angelegte halbe Stunde.

    Die nächste Stufe der Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit wäre dann eben der Hausbesuch.

    Aus meienr Erfahrung heraus würde ich sagen, dass 90 % ziemlich Routine sind, bei denen der Büroweg ausreicht. Bei den restlichen 10 % kann über persönliche Gespräche im Dienstzimmer oder Sitzungssaal nachgedacht werden und von diesen 10 % sind vielleicht 3 Fälle jährlich, bei denen Hausbesuche angezeigt sind.

    Mit dieser Voregehensweise mag ich vielleicht ein Exot sein, aber ich fand sowohl die persönlichen Gespräche im Gericht als auch die Hausbesuche als sehr gewinnbringend für meine Arbeit. Diese Tipps gebe ich auch gerne in diesem Forum weiter als Anregung für Kolleginnen und Kollegen, die das in ihrer Ausbildung vielleicht nicht erlebt haben und kann nur ermuntern, das selbst einmal auszuprobieren. Es sind in meinen Augen nützliche Tools, die in die Handwerkskiste eines jeden Familien- und Betreuungsrechtspflegers gehören. auch wenn selbst ich diese Mittel nur selten einsetze.

    Dafür liebe ich auch meinen Beruf, dass ich mein Referat so bearbeiten kann, wie ich es für richtig halte. Ein Hoch auf die sachliche Unabhängigkeit.

  • Grade in Zeiten, in welchem an allen Behörden das Personal knapp ist und durchaus der ein oder andere zum reinen Dienst nach Vorschrift neigt, ist das vorgenannte eine sehr gute Einstellung! :daumenrau

    Ich würde es wohl -bei gleichgelagertem Sachverhalt- auch in diese Richtung halten wollen und im Nachgang auch gelegentlich bei dem Amtsvormund nachfassen.
    Solche Themen sind natürlich recht unangenehm und mögen dem ein oder anderen peinlich erscheinen, aber auch dieses gehört zur Arbeit dazu. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ein Gespräch im Gericht überzeugender scheint, als eine Unterredung im Jugendamt. Zumindest scheint ein Gespräch bei uns mehr Eindruck zu vermitteln.

    So nebenbei:
    Ich habe im gesamten Verlauf nicht gelesen, wie alt der Freund ist. Sollte dieser ebenfalls unter 14 sein, kann man sich alle Überlegungen hinsichtlich der Strafbarkeit mangels Strafmündigkeit schenken (es sei denn, ich hab nicht dauernd im Strafrecht aufgepasst, dann darf man mich gerne berichtigen).

  • [quote='st679','RE: Pille für 13-jähriges Mädchen möglich? finde, Ivos Vorschlag geht weiter über § 1837 BGB hinaus. Wir übernehmen doch nicht die Erziehung des Mündels.
    Das Mündel wird ja nun spätestens mit dem Schwangerschaftsabbruch mitbekommen haben, dass das Ganze kein Spaß ist. Es sollte daher wohl ein Gespräch des Vormunds mit dem Mündel (und ggf. dem Freund) ausreichend sein. Daraf kann man ja nochmal hinwirken und sich das Ergebnis berichten lassen.
    Im Zweifel kann weder der Vormund, noch das FamGericht das Mündel vom Sex abhalten. Außer vielleicht mit einer Anzeige gegen den Freund.


    So nebenbei:
    Ich habe im gesamten Verlauf nicht gelesen, wie alt der Freund ist. Sollte dieser ebenfalls unter 14 sein, kann man sich alle Überlegungen hinsichtlich der Strafbarkeit mangels Strafmündigkeit schenken (es sei denn, ich hab nicht dauernd im Strafrecht aufgepasst, dann darf man mich gerne berichtigen).

    Da er ja schon 4 mal ein Kind zeugen konnte bin ich einfach mal davon ausgegangen das er über 14 ist. :strecker:strecker:strecker
    Wie gesagt ich täte dem die Hölle heiß machen. Das wollen wir doch mal sehen ob der sich das nochmal traut.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)


  • Und das Signal, lieber Vormund, rapportiere mir persönlich, weil mir das Thema so wichtig ist, ist nicht zu unterschätzen, auch weil es zeigt, dass das Familiengericht nicht nur die Berichte abhakt, pflichtschuldig maximal einmal nachfragt, um dann die Akte wieder für ein Jahr zu schließen. Die Frage wurde und wird zumindest mir immer wieder von Amtsvormündern gestellt, ob wir die Berichte auch tatsächlich lesen, weil in der Summe wenig Feedback vom Gericht kommt; es würde somit auch den Vormündern das Signal geben, dass ihre Berichtsarbeit wichtig ist und sie auch ernst genommen werden.
    Ich verplempere so viel Zeit mit unproduktivem Bürokram, da fände ich das eine gut angelegte halbe Stunde.

    Die nächste Stufe der Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit wäre dann eben der Hausbesuch.

    ...

    Dafür liebe ich auch meinen Beruf, dass ich mein Referat so bearbeiten kann, wie ich es für richtig halte. Ein Hoch auf die sachliche Unabhängigkeit.

    Eben, jeder so, wie er es für richtig hält.
    Ich würde ja auch auf jeden Fall nochmal beim Vormund nachhaken und nicht einfach auf Jahresfrist legen. Doch das persönliche Gespräch mit dem Mündel und Freund würde ich (erstmal) im Zuständigkeitsbereich des Vormunds sehen.


  • Grade in Zeiten, in welchem an allen Behörden das Personal knapp ist und durchaus der ein oder andere zum reinen Dienst nach Vorschrift neigt, ist das vorgenannte eine sehr gute Einstellung! :daumenrau


    Vor allem im Vergleich zur Frauenärztin, die zwar ein Problem mit der Pille, aber keines mit der wiederholten (!) Einnahme der Pille danach hat (ja, ich weiß dass es die auch ohne Rezept gibt), von der Geschichte mit der Abtreibung mal ganz zu schweigen. Schon vor bald 45 Jahren wußte Walter Mossmann: "Das Leben, sagt der Richter, ist dem Staat egal - das ungeborene Leben aber nicht!"

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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