Hat nachträglich angeordnete TV Einfluss auf gemeinschaftliches Testament?

  • Gemeinschaftliches handschriftliches Testament A + B im Jahr 2013; Enkel Y wird zum Schlusserben bestimmt. Ehefrau A verstirbt im April 2014. Im November 2014 setzt der überlebende Ehegatte B durch not. Testament erneut den Enkel Y als Alleinerben ein. Weiteres not. Testament im Juni 2016: Widerruf des Testaments aus 2014 sowie "alle meine früheren Verfügungen von Todes wegen". Es wird keine Erbeinsetzung mehr vorgenommen, sondern Testamentsvollstreckung mit bestimmt. Im Rahmen der TV soll der gesamte Nachlass auf gemeinnützige Organisationen verteilt werden.
    In den beiden notariellen Testamenten ist kein Hinweis auf das gemeinschaftliche Testament aus 2013 enthalten.
    Ausgehend von der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments gehe ich davon aus, dass der Erblasser B keinen einseitigen Widerruf oder Änderung nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten A vornehmen kann.
    Hat die angeordnete TV aber Einfluss auf die im gemeinschaftlichen Testament angeordnete Erbeinsetzung?
    Bin recht unerfahren auf dem Gebiet des Nachlasswesen und wäre für eine fachkundige Einschätzung dankbar.

  • Der Überlebende hätte zwar eine angeordnete TV widerrufen können, aber, wenn es nicht ausdrücklich gestattet wurde, keine anordnen. Es bleibt daher bei der Schlusserbeinsetzung des Enkels ohne TV.

  • :zustimm:
    eine zulässige Ausnahme wäre ggf. die Anordnung der TV "in guter Absicht", §§ 2271 III, 2289 II, 2338 BGB, aber dafür sehe ich in dem SV auch keine Anhaltspunkte.
    Hatte ich vor nicht langer Zeit in einem not. Testament und war äußerst dankbar, dass die Notarin die passende Vorschrift zur Begründung mit in das Testament aufgenommen hat.

  • :zustimm:
    eine zulässige Ausnahme wäre ggf. die Anordnung der TV "in guter Absicht", §§ 2271 III, 2289 II, 2338 BGB...…..
    Hatte ich vor nicht langer Zeit in einem not. Testament und war äußerst dankbar, dass die Notarin die passende Vorschrift zur Begründung mit in das Testament aufgenommen hat.

    Danke für die Info; war mir so nicht bekannt ,sondern nur wie #2.

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