Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer Y ist verstorben.
X ist zum Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Y ernannt worden. (Testamentsvollstreckerzeugnis liegt vor)
Jetzt wird eine Grundschuldbestellung vorgelegt, in der X als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Y handelt und die Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten eines Dritten (Bank) bewilligt und beantragt.
Laut Schöner/Stöber Grundbuchrecht 16. Auflage 2020, Rn. 3443 muss doch der Testamentsvollstrecker "die Beweggründe für die Belastung und deren Zweck im Einzelnen darlegen".
Dies ist hier nicht der Fall.
Was würdet ihr hier anfordern und in welcher Form?
Kann die Grundschuld ohne Voreintragung der Erben im Grundbuch eingetragen werden?