Ich weiß, dass die Brisanz des Themas noch nicht akut ist, jedoch:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Max Mustermann, welches aufgrund des Antrags vom 01.01.2021 am 01.03.2021 eröffnet worden ist, wurde am 31.05.2021 nach § 200 InsO aufgehoben, durch den Insolvenzverwalter wurde die Negativerklärung nach § 35 II InsO abgegeben. Der Schuldner ist gehalten, die Masse gem. § 295a InsO so zu stellen, als ob er ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen wäre (gehen wir mal von einem fikiven Betrag von 50,00 EUR/p.m. aus).
Einerseits wäre nach dem 28.02.2024 über die RSB zu entscheiden, andererseits steht es dem Schuldner frei, den Betrag, hier 100,00 EUR, bis zum 31.01.2025 an die Masse zu zahlen.
Ist der Termin, analog der Entscheidung des BGH vom 10.01.2013, IX ZB 163/11, auf einen Zeitpunkt nach dem 31.01.2025 zu legen.
Das hört sich etwas konstruiert an, jedoch gibt es durchaus Schuldner, die sich in dem Stadium der WVP geborgen fühlen und dies lange nutzen, da sie dann noch etwas Ruhe von den 302-Gläubigern haben.