Eintragung Auflassungsvormerkung möglich?

  • Im Grundbuch ist unter BV-Nr. 1 das Grundstück Flst. X eingetragen und unter BV-Nr. 2 zu 1 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flst. Y.

    Jetzt wird eine noch zu vermessende Teilfläche des Flst. X verkauft. Der unter BV-Nr. 2 zu 1 eingetragene 1/2 Miteigentumsanteil wird ausdrücklich nicht mit verkauft.

    Jetzt soll an der verkauften noch zu vermessenden Teilfläche des Flst. X eine Auflassungsvormerkung eingetragenen werden.

    Geht das oder ist aufgrund des unter BV-Nr. 2 zu 1 eingetragenen Miteigentumsanteils etwas zu beachten?

  • Nein Eddie, das geht nicht. Was geht ist die Eintragung der Vormerkung am gesamten Grundstück zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der Teilfläche. Aber das hast Du sicher auch gemeint.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (6. April 2021 um 14:00) aus folgendem Grund: Ich darf jetzt wieder einen Smiley setzen. Der fehlte noch.

  • Nein Eddie, das geht nicht. Was geht ist die Eintragung der Vormerkung am gesamten Grundstück zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der Teilfläche. Aber das hast Du sicher auch gemeint.

    Habe ich auch gemeint!

    Ich war mir nur nicht sicher wegen des 1/2 Miteigentumsanteils, ob es da etwas zu beachten gibt.

  • Der MEA wird erst bei der Eigentumsumschreibung interessant (welcher Teilfläche "dient" er?) und muß dann ggf. behandelt werden.

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