Im Grundbuch soll eine weitere Grundschuld eingetragen werden.
Laut der vorgelegten Grundschuldbestellung soll die Grundschuld Rang nach folgenden Voreintragungen haben:
Grundschuld Abt. III Nr. 1 über Betrag 15.438,13 EUR
Tatsächlich ist die Grundschuld Abt. III Nr. 1 aber mit einem Betrag von 15.437,13 EUR im Grundbuch eingetragen.
Würdet ihr das beanstanden oder die neue Grundschuld eintragen, da der tatsächlich bei Abt. III Nr. 1 eingetragene Betrag niedriger ist, als der in der Grundschuldbestellung angegebene.