Grundschuld eintragen oder beanstanden?

  • Im Grundbuch soll eine weitere Grundschuld eingetragen werden.

    Laut der vorgelegten Grundschuldbestellung soll die Grundschuld Rang nach folgenden Voreintragungen haben:

    Grundschuld Abt. III Nr. 1 über Betrag 15.438,13 EUR

    Tatsächlich ist die Grundschuld Abt. III Nr. 1 aber mit einem Betrag von 15.437,13 EUR im Grundbuch eingetragen.

    Würdet ihr das beanstanden oder die neue Grundschuld eintragen, da der tatsächlich bei Abt. III Nr. 1 eingetragene Betrag niedriger ist, als der in der Grundschuldbestellung angegebene.

  • Das ist ein so offensichtlicher Schreibfehler, der mir egal wäre.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nicht beanstanden!

    Scheint mir hier ohnehin fraglich, ob es sich um eine dingliche Rangbestimmung handelt.

    Ulf

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