Nachlasshaftung beschränken

  • Hallo,

    eine alleinsorgeberechtigte Mutter hat die Erbannahme für ihre Kinder zwar angefochten, aber meinen Genehm-Beschluss nicht beim NaG eingereicht. Daraufhin habe ich ihr mit Entzug der VS gedroht. Sie ging zum Anwalt. Der stellte einen Antrag beim InsoG auf NachlassInsoVerf. Dieser wurde abgelehnt, weil er in seinem Antrag viele wichtige Angaben vergessen hat. Daraufhin beschwerte er sich zwar, vervollständigte seinen Antrag jedoch nicht, das LG wies seine Beschwerde dann zurück.

    Die Kinder sind weiterhin Erben...

    Kann die Mutter nun noch irgendwas tun oder lege ich mir die Akte auf Wvl kurz vor den 18. Geburtstagen (wg. § 1629a)?

    Danke!


  • Kann die Mutter nun noch irgendwas tun oder lege ich mir die Akte auf Wvl kurz vor den 18. Geburtstagen (wg. § 1629a)?

    Danke!


    Was möchtest Du denn als Familiengericht dann machen? Ich sehe da keinen Grund für eine Wiedervorlage.

    Man kann durchaus das bald volljährige Kind zu entsprechender Zeit kurz auf die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung hinweisen.


  • Kann die Mutter nun noch irgendwas tun oder lege ich mir die Akte auf Wvl kurz vor den 18. Geburtstagen (wg. § 1629a)?

    Danke!


    Was möchtest Du denn als Familiengericht dann machen? Ich sehe da keinen Grund für eine Wiedervorlage.

    Man kann durchaus das bald volljährige Kind zu entsprechender Zeit kurz auf die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung hinweisen.

    Na ja, das ist dann schon ein bisschen die Frage, ob ich das unter Rechtsberatung fasse.

  • Ich hätte dann nur kurz auf §1629a BGB & auf die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, hingewiesen.

    Den Anwalt kann die Mutter zwar jetzt verklagen, das bringt mir für die Kinder aber nichts.

    Es kann jetzt nichts mehr für die Kinder getan werden oder?

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