Hallo,
eine alleinsorgeberechtigte Mutter hat die Erbannahme für ihre Kinder zwar angefochten, aber meinen Genehm-Beschluss nicht beim NaG eingereicht. Daraufhin habe ich ihr mit Entzug der VS gedroht. Sie ging zum Anwalt. Der stellte einen Antrag beim InsoG auf NachlassInsoVerf. Dieser wurde abgelehnt, weil er in seinem Antrag viele wichtige Angaben vergessen hat. Daraufhin beschwerte er sich zwar, vervollständigte seinen Antrag jedoch nicht, das LG wies seine Beschwerde dann zurück.
Die Kinder sind weiterhin Erben...
Kann die Mutter nun noch irgendwas tun oder lege ich mir die Akte auf Wvl kurz vor den 18. Geburtstagen (wg. § 1629a)?
Danke!