Corona-Prämie gepfändet

  • Guten Morgen,

    ich bin vor Kurzem erst in die Zwangsvollstreckungsabteilung gewechselt und bin leider noch nicht wirklich eingearbeitet. Die Kollegin, die das übernehmen sollte, ist nun leider für längere Zeit erkrankt. Bitte entschuldigt daher meine vielleicht dumme Frage.

    Seit längerem zermatere ich mir meine Kopf über folgenden Sachverhalt, auch meine Suche hier im Forum war noch nicht erfolgreich: In der Rechtsantragsstelle wurde ein Antrag aufgenommen. Sowohl Lohn als auch das Konto der Schuldnerin sind gepfändet. Sie arbeitet als Köchin in einem Seniorenheim und hat mit Ihrem Lohn für Dezember 2020 sowohl eine steuerfreie Coronaprämie in Höhe von 334,00 € als auch einen steuerpflichtigen Arbeitgeberbonus aufgrund der Tätigkeit in der Pandemie in Höhe von 100,00 € erhalten. (Das Verfahren ist einstweilen eingestellt.) Sowohl die Coronaprämie als auch der Arbeitgeberbonus wurden vom Arbeitgeber scheinbar als pfändbar eingestuft. Ihr wurde lediglich der unpfändbare Teil ihres Gehaltes überwiesen. Sie beantragt nun die Freigabe der Corona-Prämie und des Arbeitgeberbonus.

    Ich denke nach meinen bisherigen Recherchen, dass das Vollstreckungsgericht gar nicht über die Pfändbarkeit von pfändbaren Einkommensbeträgen bei Lohnpfändung entscheidet. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Und müsste man bei meinem Ergebnis den Antrag als unzulässig zurückweisen?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße, Flüsterfuchs

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