Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem: Der verwitwete, kinderlose Erblasser hinterlässt folgende Verfügungen von Todes wegen:
- Erbvertrag mit der vorverstorbenen Ehefrau, in welchem sich die beiden gegenseitig eingesetzt haben und als Schlusserben den Neffen A (der Überlebende kann weiterhin frei verfügen)
- Testament des Erblassers nach dem Tod der Ehefrau, aus welchem hervorgeht, dass es bei der Einsetzung des Schlusserben verbleiben soll und die Anordnung folgenden Vermächtnisses für V: "Mein Erbe ist verpflichtet, an V eine Herauszahlung zu leisten, die sich wie folgt errechnet: Mein Hausgrundstück soll ortsgerichtlich geschätzt werden. Von dem sich daraus ergebenden Wert hat mein Erbe 1/4 an die Vorgenannte herauszuzahlen. Für den Fall, dass die Vermächtnisnehmerin versterben sollte, sollen deren Abkömmlinge an ihre Stelle treten."
Der als Schlusserbe eingesetzte Neffe ist vor dem Erblasser bereits verstorben. Demzufolge dürfte das Testament hinsichtlich der Erbeinsetzung ja ins Leere gehen, da § 2069 BGB hier nicht greift.
Es existieren als gesetzliche Erben zwei Töchter (C und D) des testamentarisch eingesetzten Neffen, sowie der Neffe B.
Den Töchtern C und D wurde offenbar erzählt, sie würden an die Stelle des A treten und sie wollten einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen - was ja völlig falsch ist!!!
Wie würdet ihr handeln? Würdet ihr die beiden zu einem Notar schicken, damit er sie rechtlich beraten kann? Oder muss ich selbst ermitteln? Gesetzliche Erbfolge, was bedeuten würde, der Neffe B zu 1/2, sowie C und D zu je 1/4!? Was ist mit der Vermächtnisnehmerin (laut B, der auch Betreuer des Erblassers war, sind außer dem Haus offenbar "nur noch" ca. 15.000 € vorhanden), ggf. wäre sie über § 2087 Miterbin?
Danke schon jetzt für eure Meinungen...