Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage und komme mit Gerold/Schmidt nicht so ganz klar.
Kläger verklagte zunächst A über 10.000 EUR, es findet auch ein Termin statt. In einem weiteren Verfahren verklagt der Kläger B über 5.000 EUR ohne Termin.
Dann werden die Verfahren verbunden, es finden weitere Termine statt.
Jetzt geht es darum, wie die Gebühren im Verhältnis Kläger zu A und Kläger zu B entstanden sind.
Verhältnis Kläger zu A: 1,3 VG aus 10.000 EUR und 2/3 der Terminsgebühr aus 15.000 EUR
Verhältnis Kläger zu B: 1,3 VG aus 5.000 EUR und 1/3 der Terminsgebühr aus 15.000 EUR
Seht ihr das auch so?
Danke.