Es liegt eine Ersuchen auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor.
Im Grundbuch ist in Abt. II ein Sanierungsvermerk eingetragen.
Eine Genehmigung der Sanierungsbehörde ist ja nicht erforderlich, aber schickt ihr der Sanierungsbehörde eine Nachricht über die Eintragung der Zwangssicherungshypothek?