Immobilienverkauf durch minderjähriges Kind (Erbin) aus Bosnien-Herzegowina

  • Hallo in die Runde,
    ich bin Berufsbetreuerin, habe eine neue Betreuung bekommen, wo seit zwei Jahren mit anwaltlicher Hilfe versucht wird, ein Haus zu verkaufen. Zu 50 % ist meine Betreute Eigentümerin, die anderen 50 % gehörten ihrem verstorbenen Freund, der seine Hälfte vererbt hat an seine Ehefrau in Bosnien und an die dort lebende minderjährige Tochter. Der Anwalt der beiden letzteren arbeitet noch pro bono, weil die Erben kein Geld haben.

    Weiß jemand von Euch, welches Amt/ Behörde / Gericht in Bosnien-Herzegowina eine rechtsgültige Bestätigung/Genehmigung ausstellen muss, um die Veräußerung des Erbes des minderjährigen Kindes zu genehmigen?
    Laut den involvierten Anwälten scheiterten bisher die Bemühungen daran, dass hier Rechtsunsicherheit herrscht, sowohl beim Grundbuchamt als auch bei angefragten Notaren.

    Kann das sein? Selbst die Notariatskammer konnte hier angeblich nicht weiterhelfen.

    Bin über jeden Tipp dankbar!

    Jetzt schon schönes Wochenende
    sonny

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