WEG - Änderung des Grundstücks

  • Bei einem bestehenden Wohnungseigentum wird das Grundstück verändert: 10 qm gehen weg (zur Gemeinde, Straßenfläche), 20 qm kommen zum WEG-Grundstück (Zufahrt).
    Es handelt der aufteilende Bauträger, auch für alle Käufer aufgrund Vollmachten in den Kaufverträgen, Gläubigerzustimmungen liegen vor.
    Soweit so gut...

    In den Kaufverträgen (AVs im Grundbuch eingetragen) wird darauf hingewiesen, dass eine Grundstücksänderung erfolgen muss, aber ohne genaue Angaben der wegzumessenden bzw. zuzumessenden Fläche + Zustimmung des Käufers hierzu. Die Auflassung der Eigentumswohnung wurde jeweils erklärt ("altes Grundstück").

    Der Gegenstand der aufgelassenen Wohnungen hat sich ja bzgl. des Grundstücks geändert. Heißt das, dass ich nun neue Auflassungen benötige?

  • Ja. Die Veräußerung einer Teilfläche betrifft -ebenso wie der Hinzuerwerb einer anderen Teilfläche- die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft (BGH, Urteil v. 12.04.2013, V ZR 103/12; Kral im BeckOK GBO, Hrsg. Hügel, Stand 01.02.2021; Sonderbereich Wohnungseigentum, RN 156). Wenn die sachenrechtlichen Grundlagen verändert werden, ist eine neue Auflassung erforderlich; siehe diesen Thread
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…817#post1211817

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Danke für die Fundstelle, Prinz!

    Ein Teil der Auflassungen wurde gleichzeitig mit dem Grundstückstausch beantragt.
    Diese könnte ich doch wohl gleichzeitig (aber die logische Sekunde vorher) mit dem Tausch eintragen, oder?


    Die später eingegangenen Anträge bzgl. der Auflassungen von Wohnungen benötigen dann neue Auflassungen. Dumm gelaufen...

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