Bei einem bestehenden Wohnungseigentum wird das Grundstück verändert: 10 qm gehen weg (zur Gemeinde, Straßenfläche), 20 qm kommen zum WEG-Grundstück (Zufahrt).
Es handelt der aufteilende Bauträger, auch für alle Käufer aufgrund Vollmachten in den Kaufverträgen, Gläubigerzustimmungen liegen vor.
Soweit so gut...
In den Kaufverträgen (AVs im Grundbuch eingetragen) wird darauf hingewiesen, dass eine Grundstücksänderung erfolgen muss, aber ohne genaue Angaben der wegzumessenden bzw. zuzumessenden Fläche + Zustimmung des Käufers hierzu. Die Auflassung der Eigentumswohnung wurde jeweils erklärt ("altes Grundstück").
Der Gegenstand der aufgelassenen Wohnungen hat sich ja bzgl. des Grundstücks geändert. Heißt das, dass ich nun neue Auflassungen benötige?