Ehefrau ist Alleineigentümer.
Kaufvertrag liegt vor.
Eigentumsvormerkung und Finanzierungsgrundschuld sind eingetragen.
Jetzt meldet sich ein RA des Ehemannes und teilt dem GBA mit, dass er nicht mit der
Veräusserung des Grundstücks einverstanden sei. Es läuft ein Scheidungsverfahren.
Begründung: Es ist zu befürchten, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nicht mehr realisiert
werden kann, wenn das Grundstück veräussert wird und der Erlös verbraucht wird.
Die Ehefrau ist auch noch Eigentümerin eines weiteren Grundstücks (angeblich hoch belastet).
Die Gegenseite (RA der Eigentümerin) trägt jetzt vor, dass es sich hier nicht um das wesentliche Vermögen handelt und
reicht eine Berechnung des Zugewinnausgleichs hier ein. Die Eigentumsumschreibung steht kurz bevor. Der Kaufpreis ist gezahlt.
Wie würdet ihr euch als Grundbuchrechtspfleger verhalten? In welcher Form muss welcher Nachweis erbracht werden?