Eingetragen sind drei Personen als GbR seit 2003. Ein Gesellschafter ist verstorben. Die Gesellschaft wird mit dem Tod aufgelöst, da kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegt.
Die Erben und der überlebende Gesellschafter können durch durch entsprechende Erklärungen die Gesellschaft wieder in eine werbende Gesellschaft überführen, die Erben werden Mitgesellschafter. Diese Erklärungen liegen nunmehr alle vor.
Jedoch ist der weitere Gesellschafter A. 2017 verstorben. Jetzt wird vorgelegt: Testamtentvollstreckerzeugnis, begl. Eröffnungsprotokoll nebst öffentlichem Testament. Als TV ist x. bestellt.
Dieser erklärt nunmehr, dass A nicht (mehr) Gesellschafter der GbR ist und auch sein Erbe nicht Gesellschafter wurde. A. ist als Gesellschafter ausgeschieden. Dieses Ausscheiden wird zur Eintragung in das Grundbuch durch TV des A und Erben des B bewilligt und beantragt.
Der TV ist laut Testament befugt, die Anordnungen –welche sehr dezidiert sind- um zusetzten (in erster Linie Vermächtnisse, Erbe ist eine Stiftung geworden) Ferner ist der TV befugt alle Vermächtnisse einschließlich der Steuern zu regeln.
Diese GbR unterliegt nicht den Vermächtnissen, mit der Steuer hat dies auch nichts zu tun. Kann der TV dieses für die Erbin erklären? Laut Testament umfasst dies nicht sein Aufgabenfeld, jedoch ist das TV-Zeugnis ohne Einschränkungen erteilt worden.