Testament mit Schenkungstext

  • Hallo,

    in einem handschriftlich verfassten Papier mit der Überschrift "Testament" steht folgendes: ......."Bei meinem Tod verschenke ich mein Haus....an Frau...."

    Kann dies als Testament angesehen werden oder spielt hier der Begriff der Schenkung eine Rolle?

    mfg

  • Das würde ich definitiv als Testament ansehen.
    Die (ggf. laienhafte) Verwendung des Begriffes "Schenkung" ist unschädlich. Die Auslegung wird ergeben, ob es ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung (oder ggf. auch ein Schenkungsversprechung von Todes) wegen ist.

  • Man könnte ggf. wirklich noch an § 2301 BGB denken.

    Aber ich glaube auch, dass es durch Auslegung zum ganz normalen Testament bzw. einer normalen letztwilligen Verfügung und Regelung wird. Doch ganz so einfach ist es eben nicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Man könnte ggf. wirklich noch an § 2301 BGB denken.

    Aber ich glaube auch, dass es durch Auslegung zum ganz normalen Testament bzw. einer normalen letztwilligen Verfügung und Regelung wird. Doch ganz so einfach ist es eben nicht.

    Nein, das ist der Allgemeinheit nicht bekannt.

    Das ist eindeutig ein Testament. Zu klären ist nur, ob ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung gewollt war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!