Genossenschaftlicher Prüfungsverband unseriös?

  • Bei unserem Registergericht hat sich kürzlich ein Verein als genossenschaftlicher Prüfungsverband eintragen lassen, dem die Prüfungsbefugnis erteilt ist. Nicht nur aufgrund der beteiligten Personen haben wir die Vermutung, dass dieser Verband unseriös ist.

    Nun liegt mir eine neue Genossenschaft zur Prüfung vor, die sich von diesem Verband hat prüfen lassen. Ihr Unternehmensgegenstand ist m.E. nicht eintragungsfähig. Das eingereichte Prüfungsgutachten ist offenbar zusammengestückelt aus Prüfungsgutachten etablierter Verbände, inhaltlich aber völlig unkritisch und ohne Aussage, ein Gefälligkeitsgutachten.

    Im Zuge der Eintragung des Verbandes im Vereinsregister wurden Beitrittserklärungen von Genossenschaften aus dem ganzen Bundesgebiet eingereicht. Mich interessiert, ob dieser sogenannte Prüfungsverband für weitere neu gegründete Genossenschaften „Gutachten“ erstellt. Ich befürchte, es wird ein ganzes Netzwerk von Genossenschaften (kein Mindestkapital, keine Eignungsvoraussetzungen für den Vorstand) ohne das Gegengewicht eines seriösen Prüfungsverbandes (der die Jahresabschlüsse prüft) errichtet. Wer mag, kann mir gern eine PN schicken; evtl. kann man sich wegen des Vorgehens etwas abstimmen.

    Ich hoffe, die Anfrage geht in Ordnung.

  • Das werde ich auf jeden Fall tun, wenn ich genügend Verdachtsmomente habe.
    Es wäre aber aussagekräftiger, wenn es mehrere täten.

    Der Kopf hinter der Sache ist sehr eloquent, ruft mehrfach am Tag an und versucht, einen an die Wand zu reden, deshalb möchte ich zunächst mal aufmerksam machen.


  • Der Kopf hinter der Sache ist sehr eloquent, ruft mehrfach am Tag an und versucht, einen an die Wand zu reden, deshalb möchte ich zunächst mal aufmerksam machen.

    Generell bin ich - gerade in halbseidenen Angelegenheiten - immer gut damit gefahren, keinerlei Telefonate zu führen; grundsätzlich nicht. Wer ein Anliegen hat, möge es schriftlich vorbringen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Also sind ihm die Argumente doch schon ausgegangen. ;) Soll er die DAB bringen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die DAB kam, an Präs'in OLG - wurde natürlich zurückgewiesen.

    Wegen des mangelhaften Prüfungsgutachten hatte ich vor, im Rahmen der Amtsermittlung gemäß 26 FamFG ein Sachverständigengutachten einzuholen.
    Dazu habe ich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und Anforderung eines Kostenvorschusses angekündigt.
    Nachdem dies abgelehnt wurde, habe ich die Anmeldung zurückgewiesen, danach kam in dieser Sache nichts mehr.

    Andere laufen noch, meist Sitzverlegungen.

    Die Aufsichtsbehörde habe ich informiert, sie hat um weitere Informationen gebeten.

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