Führungsaufsicht - Zuständigkeit

  • Hallo!

    Ich komme hier nicht weiter! :oops:

    Sachverhalt:
    Die weiteren Entscheidungen im Rahmen der Führungsaufsicht wurden an ein anderes Amtsgericht übertragen. Meine Jugendrichterin hat mir den Beleg hingelegt. Ich soll die BZR-Mitteilung machen! :confused:
    Ich habe mir mal die abgegebene Akte schicken lassen. Aus der dortigen Akten ergibt sich, dass sich schon einmal die Führungsaufsichtsdauer geändert hat, da der VU in Haft i.a.S. war. Eine Nachricht an das BZR ist aber von dort nicht erfolgt.
    Meine Frage: Das neue Ende muss doch dem BZR mitgeteilt werden? Wer ist da zuständig?

    Vielen Dank und viele Grüße!
    Mini One

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