Muss ein TV-Ernennungsbeschluss förmlich zugestellt werden?

  • Guten Morgen.

    Das NLG ernennt aufgrund testamentarischen Ersuchens des Erblassers einen Testamentsvollstrecker.
    Muss der Ernennungsbeschluss den Beteiligten (also wohl allen Erben und dem ernannten TV, aber nicht auch übergangenen TV-Kandidaten, Vermächtnisnehmern und Auflagebegünstigten) förmlich -also über den gelben Zustellungsauftrag- zugestellt werden?

    Unter dem alten FGG war meiner Erinnerung nach die vorherige Anhörung nicht zwingend vorgeschrieben, aber der Ernennungsbeschluss mit sofortiger Beschwerde anfechtbar und musste damals anscheinend deshalb förmlich zugestellt werden.
    Im neuen FamFG schwächle ich etwas, finde nichts Genaues bzw. Spezielles zum Thema und freue mich deshalb über Erleuchtung. Vielen Dank.

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