Gesamtgrundschuld bei Bruchteilsvermögen

  • Hallo zusammen,

    ich möchte aus einer abgetretenen Gesamtgrundschuld die Zwangsversteigerung bei vorliegendem Bruchteilsvermögen (jeweils 1/2-Anteil)
    beantragen.
    Schuldner ist lediglich ein Miteigentümer.

    Kann hier die Vollstreckungsversteigerung beantragt werden oder ist die Teilungsversteigerung durchzuführen?

  • Ich verstehe den Sachverhalt nicht.
    Wenn die Grundschuld an beiden 1/2 Anteilen lastet, sind doch beide Miteigentümer dingliche Schuldner (geschuldet wird die Duldung der Vollstreckung nach § 1147 BGB). Da kommt es nicht darauf an, ob die durch die Grundschuld gesicherte persönliche Forderung nur gegen einen der Miteigentümer besteht.

  • Ich verstehe den Sachverhalt nicht.
    Wenn die Grundschuld an beiden 1/2 Anteilen lastet, sind doch beide Miteigentümer dingliche Schuldner (geschuldet wird die Duldung der Vollstreckung nach § 1147 BGB). Da kommt es nicht darauf an, ob die durch die Grundschuld gesicherte persönliche Forderung nur gegen einen der Miteigentümer besteht.


    Da habe ich jetzt leider einen gedanklichen Fehler gemacht.

    Gewöhnlich betreiben wir in solchen Fällen die Teilungsversteigerung als Pfändungsgläubiger aus dem vorher gepfändeten Auseinandersetzungsanspruch gegenüber dem Miteigentümer.
    Natürlich beantragen wir dann nur eine geringe Sicherungshypothek auf den Miteigentumsanteil damit das geringste Gebot wegen dem Zuzahlungsbetrag nicht zu hoch wird.
    Die Vollstreckungsversteigerung aus abgetretenen Rechten kommt bei uns eher seltener vor.

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