Genehmigung Ausschlagung; Überschuldung lediglich durch 'eigene' Unterhaltsforderung

  • Hallo,

    um folgenden Fall kreisen seit ein paar Tagen meine Gedanken.
    Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen...

    Ich habe einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung auf den Tisch.
    Der Erblasser ist der Vater der Ausschlagenden, es bestand jedoch seit vielen Jahren kein Kontakt mehr.
    Angaben zu den Vermögensverhältnissen können von der Kindesmutter nicht gemacht werden.

    Die Nachforschungen beim Betreuungsgericht haben ergeben, dass ein Barnachlass in Höhe von ca. 7.000,-- EUR vorhanden ist.
    Hinsichtlich einer eventuellen Überschuldung sind lediglich zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bekannt geworden , in denen das Land Nds. - vertreten durch das örtliche Jugendamt - aus rückständigem Unterhalt (UVG) gegen den verstorbenen Kindesvater in Höhe von ca. 7.200,00 EUR vollstreckt. Unterhaltsberechtigte ist die ausschlagende Minderjährige.

    Sehe ich das richtig, dass obwohl einzige Verbindlichkeit der rückständige Unterhalt der Ausschlagenden ist, eine Überschuldung des Nachlasses vorliegt? Gläubiger der Forderung ist ja das Land Nds., nicht die Minderjährige...
    Könnte im Falle der Annahme der Erbschaft durch die Minderjährige das Land Nds. gegen die Minderjährige als Rechtsnachfolgerin des Unterhaltsschuldners vollstrecken? Dann müsste sie quasi auf diesem Weg den erhaltenen Unterhaltsvorschuss wieder zurückzahlen... irgendwie ein kurioser Gedanke.

    Wäre der Fall anders zu bewerten, wenn die Vollstreckung der Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater im Wege der Beistandschaft zugunsten der Minderjährigen erfolgen würde? Gläubiger und Schuldner wären dann identisch... Dann könnten durch die Annahme der Erbschaft ja immerhin ein Teil der eigenen Ansprüche gedeckt werden.
    Wohlmöglich denke ich da aber zu pragmatisch?!:gruebel:

  • wie Cromwell.

    Eine echte Konfusion ist nicht gegeben, da Anspruchsinhaber ja das Bundesland aufgrund vorgeschossenen Unterhalts ist.

    Mal abgesehen von der besonderen Ausgangslage sind Unterhaltsvollstreckung ein recht starkes Indiz für Überschuldung.

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