Sonderurlaub - mehr Kind krank Tage möglich 2020/2021 Nds. familienfreundlich?

  • Sonderurlaub - mehr Kind krank Tage möglich 2020/2021 Nds. familienfreundlich oder nicht?
    - Änderung der Nds. SUrlVO


    Zu § 9 a (Urlaub zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege) wurde (gültig ab 24.03.2021) nun neu Abs. 2a eingefügt.


    (2a) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann in den Urlaubsjahren 2020 und 2021 Urlaub nach Absatz 2 Satz 1 je Kind für bis zu zehn Arbeitstage im Urlaubsjahr erteilt werden. 2Abweichend von Absatz 2 Satz 4 darf der Beamtin oder dem Beamten Urlaub in den Urlaubsjahren 2020 und 2021 insgesamt aber nur für bis zu zwanzig Arbeitstage im Urlaubsjahr, einer alleinerziehenden Beamtin oder einem alleinerziehenden Beamten für bis zu dreißig Arbeitstage im Urlaubsjahr erteilt werden.


    Ich verstehe die Neuregelung so, dass statt wie bisher i.d.R. 5 jetzt neu 10 Tage (pro Kind mit Sonderregelung Kappungsgrenze und Alleinerziehende ;) Sonderurlaub bei bspw. „Kind-krank“ in 2020/2021 erteilt werden können und sehe hierin endlich eine erhebliche Verbesserung zum status quo. M.E. reicht mit Blick auf die Neuregelung nun hierfür ein Antrag auf Sonderurlaub unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung über die Krankheit des Kindes aus.


    Bislang war es zwar aufgrund Erlass und Rundverfügung (Corona) theoretisch schon möglich mehr als 5 Tage (bis zu 6 Wochen) Sonderurlaub unter Weitergewährung der vollen Bezüge zu bekommen. Allerdings konnte praktisch wohl kaum jemand die Voraussetzungen hierfür erfüllen, da die Anforderungen nicht erfüllbar waren


    „… Wenn eine alternative Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann, Heim-und Telearbeit nicht genutzt werden können und andere Lösungsmöglichkeiten nicht in Betracht kommen…oder Ausnutzung des Arbeitszeitrahmens von 5:00 Uhr – 22 Uhr… “


    Ich würde mich freuen, wenn die Verwaltung oder Personalvertretung über die Neuregelung und Verbesserung für Familien nun informieren würden. Bislang kam noch nichts.


    Fühlt sich bei mir ein wenig so an, als ob man eine (verglichen mit den Möglichkeiten zum Sonderurlaub, die man in NRW oder auch als Angestellte hat) nur wenig familienfreundliche Verordnung, die aber dennoch eine erhebliche Verbesserung zum status quo darstellt, unter den Teppich kehrt. Wie seht ihr das?


    Freue mich über feadback. ;)

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Da verstehe ich die Aufregung nicht wirklich....

    Es ist doch nur die Anpassung der Regelung für gesetzlich Versicherte an die Beamten. Und die ging nun wirklich ziemlich umfangreich durch sämtliche Medien..

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