Unter Anspruch G wird bei mir Folgendes aufgeführt:
- auf Verkauf von Wertpapieren aus dem Miteigentumsanteil von Stücken an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren sowie auf Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen
Außerdem ist bei den Anordnungen - zwischen zwei Anordnungen, die meines Erachtens problemlos sind - folgende Anordnung versteckt:
- die Verwertung der Wertpapiere im Sammeldepot durch freihändigen Verkauf druch die Drittschuldnerin erfolgt.
Ich bin echt überfragt und hab trotz vielem Nachlesen keinen Plan...
Mein erstes Problem "Verkauf"....mit "Auslieferung" hätte ich weniger ein Problem. Außerdem müsste doch der Zusatz "an einen Gerichtsvollzieher"
Auch die Verwertung müsste doch durch den Gerichtsvollzieher erfolgen oder?